Gefahr durch außergerichtliche Konfliktlösung aufgrund fehlender Urteile?

Gefahr durch außergerichtliche Konfliktlösung aufgrund fehlender Urteile?

 Die Gesellschaft braucht den Richterspruch. Nur so kommt es zu einer Rechtsfortbildung, Rechtsentwicklung und einem stabilen Normensystem, das der Identifikation und dem Zusammenhalt der Gesellschaft dient.

Nun ist es aber nicht so, dass auch jeder Konflikt den „legalen Formen“ zur Bearbeitung angetragen wird. Der Regelfall ist, dass ein Konflikt zwischen den Parteien ausgetragen wird und es keiner Entscheidung eines Dritten bedarf. Der Großteil aller Konflikte könnte im Sinne einer Rechtsentwicklung gesellschaftlich höchst spannend sein – es kommt nur nie zu einer Kenntnis der Öffentlichkeit, weil die Parteien selbst miteinander verhandeln. Die Mediation greift diese Form der Auseinandersetzung in Form von Verhandlungen auf und führt diese lediglich in strukturierterer Form weiter. Hier liegt ein großer Unterschied zu anderen ADR-Verfahren (insb. zu Schiedsverfahren), bei denen ein Dritter entscheidet, die Entscheidung wegen der Vertraulichkeit aber keinen Nutzen für die Gesellschaft hat. Anders als bei Verhandlungen, deren Grundlage nicht das Recht sein muss, muss eine Entscheidung des Dritten einen abstrakteren Maßstab haben, d.h. sie ergeht auch auf Basis und unter Auslegung des Normensystems – und hier stellt sich durchaus die Frage, inwieweit das zu einer Schmälerung der Rechtsentwicklung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts führt. Hier muss aber sorgsam zwischen den einzelnen Verfahren getrennt werden.

 

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